Internet zu langsam: Geld zurück oder kündigen.
Liegt die Geschwindigkeit erheblich, dauerhaft oder regelmäßig unter dem Vertrag, dürfen Sie den Preis mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG). Als Nachweis gilt die Desktop-App der Bundesnetzagentur auf breitbandmessung.de.
Kurz gesagt
- Erst per LAN-Kabel messen. Viele Tempoprobleme liegen am WLAN, nicht am Anschluss.
- Der Nachweis läuft über die Desktop-App der Bundesnetzagentur, über mehrere Tage.
- Mit dem Messprotokoll mindern Sie den Preis oder kündigen außerordentlich.
Erst prüfen: Anschluss oder WLAN?
Bevor Sie den Anbieter in die Pflicht nehmen, schließen Sie einen Rechner mit einem Netzwerkkabel direkt an den Router an und messen dort. Ist das Ergebnis per Kabel gut und per WLAN schlecht, liegt es an Router-Standort, Wänden oder alten Geräten. Ein Neustart des Routers und ein freier Standort helfen oft mehr als ein neuer Tarif.
Welche Werte zählen
Im Produktinformationsblatt Ihres Tarifs stehen drei Geschwindigkeiten: die geschätzte maximale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die minimale. Wann eine Abweichung davon erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend ist, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Sie müssen das nicht selbst ausrechnen: Die Desktop-App wertet Ihre Messungen danach aus.
So führen Sie den Nachweis
- Desktop-App installieren. Sie steht kostenlos auf breitbandmessung.de für Windows, macOS und Linux bereit.
- Per LAN-Kabel am Router messen. Andere Geräte im Netz sollten während der Messung möglichst nichts laden.
- Messkampagne vollständig durchführen. Wie viele Messungen an wie vielen Tagen und mit welchen Abständen nötig sind, gibt die App vor.
- Protokoll speichern. Am Ende erhalten Sie ein Messprotokoll, das die Abweichung belegt.
- Beim Anbieter einreichen. Schreiben Sie, ob Sie mindern oder kündigen, und legen Sie das Protokoll bei.
Mindern oder kündigen?
Mindern heißt: Sie zahlen weniger, im Verhältnis dazu, wie weit die tatsächliche Leistung von der vereinbarten abweicht. Die Minderung gilt so lange, bis der Anbieter nachweist, dass er wieder vertragsgemäß liefert.
Kündigen heißt: Sie beenden den Vertrag außerordentlich, auch während der Mindestlaufzeit. Das lohnt sich, wenn an Ihrer Adresse ein schnellerer Anschluss verfügbar ist. Welche Tarife das sind, zeigt der Vergleich weiter unten.
Bei Totalausfall: Entschädigung
Fällt der Anschluss ganz aus, muss der Anbieter die Störung unverzüglich und kostenlos beheben. Kann er sie nicht innerhalb eines Kalendertags beseitigen, muss er Sie spätestens am Folgetag informieren, was er unternimmt und wann es voraussichtlich wieder läuft.
Ist die Störung nach zwei Kalendertagen nicht behoben, steht Ihnen ab dem dritten Tag eine Entschädigung zu: am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent, ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts pro Tag, je nachdem, welcher Betrag höher ist (§ 58 TKG). Notieren Sie Datum und Uhrzeit Ihrer Störungsmeldung.
Schnellere Tarife an Ihrer Adresse
Wenn Ihr Anschluss dauerhaft zu langsam ist, prüfen Sie, ob Kabel oder Glasfaser bei Ihnen verfügbar sind. Der Vergleich enthält die Tarife, die CHECK24 im Vergleich hat; das sind nicht zwingend alle am Markt.
DSL-, Kabel- und Glasfaser-Vergleich von CHECK24 Anzeige
Der Rechner wird erst geladen, wenn Sie es möchten. Dann baut Ihr Browser eine Verbindung zu CHECK24 auf, überträgt dabei zum Beispiel Ihre IP-Adresse, und CHECK24 kann Cookies setzen. Mehr in der Datenschutzerklärung.
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Häufige Fragen
Wie viel darf ich mindern?
Das Gesetz sagt: im Verhältnis der Abweichung. Eine feste Tabelle gibt es nicht. Nennen Sie im Schreiben an den Anbieter Ihre Messwerte und die vertraglich zugesagten Werte; Musterbriefe bieten die Verbraucherzentralen.
Gilt das auch im Mobilfunk?
Ja. Für Mobilfunk hat die Bundesnetzagentur eigene Regeln für den Nachweis veröffentlicht. Die Messung läuft dort anders als im Festnetz.
Reicht eine Messung per WLAN?
Nein. Für den Nachweis müssen Sie per LAN-Kabel direkt am Router messen, sonst kann der Anbieter das WLAN als Ursache anführen.
Kann ich nach dem Nachweis sofort kündigen?
Ja, das Gesetz gibt Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht, auch während der Mindestlaufzeit. Sichern Sie vorher einen neuen Anschluss, damit Sie nicht ohne Internet dastehen.